Meine Recherchen haben ergeben:
1.) ihr müsst in jedem Fall über 18 sein und einen Ausweis vorzeigen können.
2.) in der Öffentlichkeit (beginnt dort, wo du die Haustür durchschreitest) sollte ein Schwert nie offen, sondern in einem geeigneten (geschlossenen) Behältnis (z.B. den üblichen Futeralen aus Stoff o.ä.) transportiert werden. Um allen Diskussionen aus dem Weg zu gehen wird weiterhin empfohlen, auch den direkten Zugriff auf den Inhalt dieses Behältnisses durch Verschliessen (z.B. simples Vorhängeschloss oder einfaches Zahlenschloss am Reißverschluss reicht) 'zu verzögern' (die Quellen sprechen von mindestens 3 Sekunden), um eine sofortige und direkte Anwendung der 'Waffe' zu vermeiden (durch dich, der du den Code kennst, oder Fremde die versuchen könnten, das Schwert für ihre Zwecke zu nutzen).
Verletzungen gegen diese Auflagen könnten als "Ordnungswidrigkeiten" angesehen werden!
3.) bei öffentlichen Veranstaltungen ist (es sei denn ihr wisst genau, dass der Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung für 'Waffen' bewilligt bekommen hat, z.B. Gauklerfest - ohne die Genehmigung könnte jeder Besucher sich von Waffen oder wie Waffen aussehenden Gegenständen bedroht fühlen und sofort die Polizei rufen) der 'Transport' (das Mitbringen) und das 'Führen' (Herausholen des Schwertes und das Hantieren damit) in jedem Fall verboten.
Verletzungen gegen diese Auflagen sind "Straftaten"!
4.) Auf privatem Gelände (dazu gehört wohl auch das Tempelhofer Feld, die Gärten der Welt, aber auch unsere VHS, euer Garten, etc.) bestimmt der Betreiber, ob und in welchem Umfang das Schwert 'transportiert' und 'geführt' werden darf.
5.) Auf öffentlichem Gelände ist die Rechtslage leider auch nicht eindeutig geregelt und hängt dann vom konkreten Ordnungshüter und dessen Verständnis der Sachlage (entscheidend: ist das Übungsschwert als Waffe anzusehen oder ist es juristisch nicht als solche zu beurteilen)und dessen Einschätzung zum 'Transport' und 'Führen' ab.
Deshalb hier zwei Argumentationshilfen (die könnt ihr euch ausdrucken und in die Schwerttasche packen):
a) das vorgezeigte Übungschwert wird nicht als Waffe gesehen
b) das Übungsschwert wird direkt als Waffe eingetuft
Um Kommentare, Rückfragen und Ergänzungen wird gebeten!
Stand: 15.05.2013
--
Das Internet-Portal 'lexdejur® - Waffenrecht für die Praxis' mit weiteren Infos: LDJP - Das Deutsche Waffenrecht und asiatische (Kampfsport-)Waffen
Stand: 29.05.2010
1.) ihr müsst in jedem Fall über 18 sein und einen Ausweis vorzeigen können.
2.) in der Öffentlichkeit (beginnt dort, wo du die Haustür durchschreitest) sollte ein Schwert nie offen, sondern in einem geeigneten (geschlossenen) Behältnis (z.B. den üblichen Futeralen aus Stoff o.ä.) transportiert werden. Um allen Diskussionen aus dem Weg zu gehen wird weiterhin empfohlen, auch den direkten Zugriff auf den Inhalt dieses Behältnisses durch Verschliessen (z.B. simples Vorhängeschloss oder einfaches Zahlenschloss am Reißverschluss reicht) 'zu verzögern' (die Quellen sprechen von mindestens 3 Sekunden), um eine sofortige und direkte Anwendung der 'Waffe' zu vermeiden (durch dich, der du den Code kennst, oder Fremde die versuchen könnten, das Schwert für ihre Zwecke zu nutzen).
Verletzungen gegen diese Auflagen könnten als "Ordnungswidrigkeiten" angesehen werden!
3.) bei öffentlichen Veranstaltungen ist (es sei denn ihr wisst genau, dass der Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung für 'Waffen' bewilligt bekommen hat, z.B. Gauklerfest - ohne die Genehmigung könnte jeder Besucher sich von Waffen oder wie Waffen aussehenden Gegenständen bedroht fühlen und sofort die Polizei rufen) der 'Transport' (das Mitbringen) und das 'Führen' (Herausholen des Schwertes und das Hantieren damit) in jedem Fall verboten.
Verletzungen gegen diese Auflagen sind "Straftaten"!
4.) Auf privatem Gelände (dazu gehört wohl auch das Tempelhofer Feld, die Gärten der Welt, aber auch unsere VHS, euer Garten, etc.) bestimmt der Betreiber, ob und in welchem Umfang das Schwert 'transportiert' und 'geführt' werden darf.
5.) Auf öffentlichem Gelände ist die Rechtslage leider auch nicht eindeutig geregelt und hängt dann vom konkreten Ordnungshüter und dessen Verständnis der Sachlage (entscheidend: ist das Übungsschwert als Waffe anzusehen oder ist es juristisch nicht als solche zu beurteilen)und dessen Einschätzung zum 'Transport' und 'Führen' ab.
Deshalb hier zwei Argumentationshilfen (die könnt ihr euch ausdrucken und in die Schwerttasche packen):
a) das vorgezeigte Übungschwert wird nicht als Waffe gesehen
b) das Übungsschwert wird direkt als Waffe eingetuft
Um Kommentare, Rückfragen und Ergänzungen wird gebeten!
Stand: 15.05.2013
--
Das Internet-Portal 'lexdejur® - Waffenrecht für die Praxis' mit weiteren Infos: LDJP - Das Deutsche Waffenrecht und asiatische (Kampfsport-)Waffen
Stand: 29.05.2010
Mo 19 Jun 2017 - 21:45 von FrankR
» Übungstreffen Goldener Hirsch, ab 17:00 Uhr
Mo 19 Jun 2017 - 21:40 von FrankR
» Gib bitte Bescheid, wenn du den Termin wahrnehmen willst (am besten über die E-Mail Gruppe)
Mo 19 Jun 2017 - 21:40 von FrankR
» Übungstreffen Goldener Hirsch, ab 17:00 Uhr
Do 15 Jun 2017 - 17:33 von FrankR
» Gib bitte Bescheid, wenn du den Termin wahrnehmen willst (am besten über die E-Mail Gruppe)
Do 15 Jun 2017 - 17:33 von FrankR
» Tai Ji Quan im Volkspark Schöneberg
So 22 Mai 2016 - 1:45 von FrankR
» Tai Ji Quan im Volkspark Schöneberg
So 22 Mai 2016 - 1:44 von FrankR
» Tai Ji Quan im Volkspark Schöneberg
So 22 Mai 2016 - 1:42 von FrankR
» Taiji Quan Sommerfest im Vokspark Humboldthain
So 15 Mai 2016 - 23:14 von FrankR